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Sieben häufig vorgebrachte Argumente gegen das Dampfen

Sieben häufig vorgebrachte Argumente gegen das Dampfen

Im folgenden diskutiere ich 7 Behauptungen, mit denen Raucher verunsichert und vom Umstieg
auf das Dampfen abgehalten werden sollen. Der Text dient der sachlichen, von ideologischen
und finanziellen Motiven unabhängigen Aufklärung der Bevölkerung. Für weiterführende
Informationen verweise ich auf meinen Youtube-Kanal "Dampfen statt Rauchen", wo publizierte
Studien und andere Informationsquellen verlinkt sind.

1. Nikotin ist ein hochpotentes Nerven- und Suchtgift, das Herz und Blutgefäße schädigt.
2. Partikel im Dampf lagern sich in der Lunge ab und beeinträchtigen die Lungenfunktion.
3. Der Dampf enthält krebserregende Stoffe, für deren Wirkung gibt es keine Untergrenze.
4. Aromastoffe könnten bei Inhalation schädlich sein.
5. Es gibt noch keine Langzeitstudien.
6. Passivdampfen ist für Nichtdampfer schädlich.
7. E-Zigaretten und aromatisierte Liquids verführen Jugendliche zum Rauchen.

1. Nikotin ist ein hochpotentes Nerven- und Suchtgift, das Herz und Blutgefäße schädigt.
In üblicher Dosierung (Dampfen, Rauchen) imitiert Nikotin einen Teil der Wirkungen einer
körpereigenen Substanz (Acetylcholin) und aktiviert dadurch Nervenzellen im Gehirn und im
vegetativen Nervensystem. Die Wirkung als Nervengift, also die Blockade der Funktion von
Nervenzellen, tritt erst bei massiver Überdosierung auf, die bei Inhalation nicht erreicht wird.
Hochpotente Nervengifte sind nicht rezeptfrei in Apotheken erhältlich.
Die Abhängigkeit von Rauchern beruht auf einer Kombinationswirkung von Nikotin mit anderen
Inhaltsstoffen des Tabakrauchs zusammen mit konditioniertem Verhalten, dem "Rauchritual". In
Abwesenheit von Tabakrauch ist das Abhängigkeitspotential von Nikotin sehr gering, sodass
die meisten Dampfer wesentlich geringeren Suchtdruck verspüren als Raucher. Außerdem
sterben Raucher nicht an . ihrer Abhi:ingigkeit sondern an den schädlichen Wirkungen der
Inhaltsstoffe des Tabakrauchs.
Im Herz-Kreislaufsystem führt Nikotin, ähnlich wie Koffein, zu einer leichten Erhöhung von
Blutdruck und Herzfrequenz. Diese Effekte sind klinisch unbedenklich, das Risiko für schwere
Erkrankungen (Herzinfarkt, Schlaganfall) oder Mortalität wird durch Nikotin nicht erhöht.
Dennoch sollten Personen mit schweren Herzkreislauf-Erkrankungen auf den Konsum von
Nikotin verzichten.

2. Partikel im Dampf lagern sich in der Lunge ab und beeinträchtigen die Lungenfunktion.
Im Unterschied zu Verbrennungsrauch enthält das von E-Zigaretten gebildete Aerosol (Nebel)
keine festen Partikel (Teer) sondern Flüssigkeitströpfchen, die sich nicht in der Lunge ablagern
können. Die in den Tröpfchen gelösten Stoffe werden ausgeatmet oder von den Epithelzellen
(Mundschleimhaut, Atemwege) aufgenommen. Klinische Studien zeigen, dass der Umstieg vom
Rauchen auf das Dampfen die Lungenfunktion bei Asthma bronchiale oder COPD verbessert
und dass jahrelanges Dampfen keinen Effekt auf die Lungenfunktion von Nichtrauchern hat.
Die Beschaffenheit des Aerosols von E-Zigaretten ist physikalisch identisch mit Aerosolen, die
zur inhalativen Therapie von Lungenerkrankungen eingesetzt werden. Je kleiner die Flüssig-
keitströpfchen im Aerosol sind, desto tiefer dringen sie in die Lunge ein. Tiefes Eindringen in dieLunge
fördert die Aufnahme gelöster Stoffe, hat aber keine gesundheitsschädigende Wirkung
der Tröpfchen zur Folge. Es ist klinisch irrelevant, ob sich die Tröpfchen in den oberen
Atemwegen oder in den Bronchiolen auflösen.

3. Der Dampf enthält krebserregende Stoffe, für deren Wirkung gibt es keine Untergrenze.
Durch Erhitzung des Liquids werden geringe Mengen an Aldehyden, v.a. Formaldehyd,
gebildet. Formaldehyd ist ein endogenes Stoffwechselprodukt, das im Blut zirkuliert und von
Menschen ausgeatmet wird. Bei üblichem Gebrauch enthält der Dampf ähnliche Konzen-
trationen an Formaldehyd wie die Umgebungsluft.

Häufig wird auch vor Nitrosaminen im Dampf gewarnt. Nitrosamine sind in fast allen Lebens-
mitteln enthalten, im Aerosol von E-Zigaretten sind diese Verbindungen wenn überhaut nur in
Spuren nachweisbar.
Entsprechend dem pharmakologischen Grundgesetz der Dosisabhängigkeit von Wirkungen gibt
es stets eine Konzentration oder Dosis eines Stoffes, die keine schädliche Wirkung hat.
Andernfalls wären Grenzwerte für Schadstoffe in der Umwelt und in Lebensmitteln sinnlos.

4. Aromastoffe könnten bei Inhalation schädlich sein.
Kontrafaktische Behauptungen lassen sich prinzipiell nicht widerlegen. Aromastoffe "könnten"
bei Inhalation die Lungenfunktion verbessern (oder vor Haarausfall, Pickeln, Schweißfüßen u.a.
schützen). Es gibt keinen Hinweis darauf, dass sich harmlose Lebensmittelaromen in gefähr-
liche Giftstoffe verwandeln, wenn sie nicht verzehrt sondern inhaliert werden.

5. Es gibt noch keine Langzeitstudien.
Die scheinbare Überzeugungskraft dieses Arguments beruht auf der fälschlichen Assoziation
des Dampfens mit dem Rauchen, dessen Schädlichkeit erst nach Jahrzehnten erkannt wurde.
Dampfen und Rauchen mögen ähnlich erscheinen, sind es aber nicht. Bei der Verbrennung von
Tabak werden hunderte krebserregende oder anderweitig toxische Substanzen gebildet, die bei
der Verdampfung von Flüssigkeiten nicht entstehen.
Der Verweis auf fehlende Langzeitstudien ist ein Scheinargument, mit dem man jedes beliebige
neue Produkt verhindern kann. Weder bei der Zulassung von Arzneimitteln noch bei der Markt-
einführung neuer Lebensmittel liegen jahrzehntelange Beobachtungsstudien vor. Wenn es
keine Hinweise auf Schädlichkeit gibt und auch keine plausiblen Gründe für die Annahme von
Schädlichkeit vorliegen, sind die Produkte als sicher einzustufen. Und das ist bei E-Zigaretten
definitiv der Fall.

6. Passivdampfen ist für Nichtdampfer schädlich.
Alle publizierten Analysen der Luft von bedampften Räumen zeigen, dass die Konzentrationen
von Schadstoffen weit unter den anerkannten Grenzwerten für Luftgüte liegen. Das gilt auch für
Nikotin, das zu >95 % im Körper verbleibt, sodass nur Spuren davon ausgeatmet werden und in
die Umgebungsluft gelangen.
Deutsche Behörden behaupten regelmäßig, die Inhalation von Propylenglykol, einem Stoff der
auch zur Erzeugung von Bühnennebel verwendet wird, würde die Atemwege reizen bzw.
irritieren. Den Antrag der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) auf
Einstufung von Propylenglykol als atemwegsirritierend hat die Europäische Chemikalienagentur
(ECHA) im Dezember 2016 nach eingehender Prüfung abgelehnt. Es gibt keinen Hinweis auf
schädliche Wirkung der Inhalation von Propylenglykol.
Aufgrund der vorliegenden Daten ist Gesundheitsschädigung durch Passivdampfen auszu-
schließen. Es ist allerdings ein Gebot der Höflichkeit, auf die Befindlichkeit von Mitmenschen
Rücksicht zu nehmen und in der Öffentlichkeit entsprechend dezent zu dampfen oder gegeben-
enfalls darauf zu verzichten.

7. E-Zigaretten und aromatisierte Liquids verführen Jugendliche zum Rauchen.
Epidemiologische Studien weisen darauf hin, dass der zunehmende Gebrauch von E-Zigaretten
durch Jugendliche mit einer Abnahme der Raucherquoten einhergeht. Dass Minderjährige
durch den Gebrauch von E-Zigaretten dazu verleitet werden auf Tabakzigaretten umzusteigen,
ist wenig plausibel und wird durch die verfügbaren Daten nicht unterstützt. Aromastoffe
dienen dem Geschmack und damit der Attraktivität von E-Zigaretten für Erwachsene.

Die angebliche Verführung Minderjähriger wäre allenfalls ein Argument für bessere Über-
wachung der Einhaltung von Jugendschutzgesetzen, begründet aber keinesfalls die Ein-
schränkung der freien Verfügbarkeit von E-Zigaretten für Erwachsene.

Dieser Text wird der Öffentlichkeit für die Verbreitung in Papierform (Ausdruck, Flyer) oder

Verlinkung als pdf-File im Internet ohne Einschränkung zur Verfügung gestellt. Bei auszugs-
weiser Zitierung ist die Quelle gut sichtbar kenntlich zu machen. Änderungen des Wortlauts sind
nicht gestattet.

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